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- Vor der Schwangerschaft
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Bereits bei der Familienplanung, also noch vor der Schwanger- schaft, können durch den Frauenarzt medizinische Risiken in der eigenen und familiären Krankengeschichte erfaßt werden, außerdem der körperliche Allgemeinzustand und eine Medikamenten- einnahme, die möglicherweise der geplanten Schwangerschaft entgegensteht.
Nach der Bestimmung des Rötelntiters kann vor der Schwangerschaft ggf. eine Impfung durchgeführt werden, da eine Infektion während der Schwangerschaft (Rötelnembryopathie) zu Fehlbildungen führen kann.
- Schwangerschaftsvorsorge
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Jede werdende Mutter hat in Deutschland nach den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme oder einen Arzt rund um Schwangerschaft und Entbindung. Dadurch sollen mögliche Gefahren für Mutter und Kind rechtzeitig erkannt und abgewendet bzw. behandelt werden. Risikoschwangerschaften und Risikogeburten sollen frühzeitig erkannt werden.
Bei unkompliziertem Verlauf der Schwangerschaft werden Kontrollen im Abstand von vier Wochen, ab der 32. Schwangerschaftswoche (= SSW) im Abstand von zwei Wochen und bei Überschreitung des Geburtstermins schließlich alle zwei Tage empfohlen. Alle Befunde werden in den Mutterpass (oder Mutter-Kind-Pass in Österreich) eingetragen.
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen zumeist Blutuntersuchungen der Frau (eigene Blutgruppe mit Rhesusfaktor, Status bezüglich Chlamydien, Hepatitis B und Röteln). Bei begründetem Verdacht (z. .B. Umgang mit Katzen) kann auch ein bestehender Toxoplasmose-Schutz überprüft sowie ein HIV-Test durchgeführt werden. Neben den Laborwerten werden bei jedem Untersuchungstermin Körpergewicht und Blutdruck der werdenden Mutter und Herztöne des Kindes überprüft.
Bei einer regulär verlaufenden Schwangerschaft werden in Deutschland drei Ultraschall-Untersuchungen (in den SSW 13–16, 21–24 und 29–32) empfohlen und von den Krankenkassen übernommen. Um einen möglichen Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig erkennen zu können, ist im 6.-7. Monat ein Glukose-Test sinnvoll. Sicherheitshalber ist ein Zahnarztbesuch zwischen der 17. und 20. SSW ratsam. Gegen Ende der Schwangerschaft kann die Wehentätigkeit mit sog. CTG-Untersuchungen verfolgt werden.

